Was tun, wenn ein Paket fälschlich bei mir abgeliefert wird?

Nicht selten kommt es bei Paketzustellungen zu Schwierigkeiten. Dies liegt einerseits am rasanten Aufkommen von Bestellungen vor allem im Internet und andererseits an der zunehmenden Arbeitsbelastung der Post- und Paketzusteller. Diese Probleme ärgern unter Umständen nicht nur den Empfänger, sondern können auch Menschen, die nichts damit zu tun haben, Unannehmlichkeiten bereiten.

Wie in der Sendung „help“ am 16. 8. 2014 berichtet, kann es vorkommen, dass Pakete bei der falschen Adresse zugestellt werden, wenn z. B. zwei Orte gleiche Straßennamen haben.

Wenn Sie, aus welchem Grund auch immer, ein Paket fälschlicherweise erhalten, sind Sie verpflichtet, per Telefon, Brief oder E-Mail Kontakt mit dem Zusteller aufzunehmen. Der „help“-Jurist Sebastian Schumacher erklärt, man solle dem Unternehmer mitteilen, dass man offenbar irrtümlich eine Sendung erhalten hat und eine Frist angeben, innerhalb der diese Sendung bei welcher Adresse abgeholt werden kann.

Nun liegt es am Paketdienst, seinen Fehler auszubügeln. Sollte das Paket innerhalb der von Ihnen genannten Frist jedoch nicht abgeholt werden, dürfen Sie die Sendung entsorgen.

Mehr über den Beispielfall der Sendung „help“ lesen Sie hier.

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