Wie kann ich mein Haustier besser vor dem Abschuss durch Jäger schützen?

jim-karo-beigeImmer wieder wird berichtet, wie Jäger Hunde und Katzen vermeintlich aufgrund einer Verwechslung mit Wildtieren oder aber auch aus Überzeugung, im Recht zu sein, erschießen. Laut wuff.at werden in Österreich jährlich ca. 3.000 Hunde und 30.000 Katzen erschossen. Die genaue Zahl ist nicht bekannt, da nicht jeder Abschuss gemeldet bzw. aufgedeckt wird.

Das führte und führt natürlich immer wieder zu großer Empörung unter Tierliebhabern. Das Problem bei solchen Vorfällen ist häufig, dass weder Jäger noch Haustierbesitzer genau über die Rechtslage informiert sind. Wir möchten Ihnen daher auf „Frag die Katze“ eine kurze Übersicht über das, zugegebenermaßen stark veraltete, Jagdgesetz in Österreich sowie Tipps zur Verhinderung weiterer Tragödien geben.
Wichtig zu wissen ist, dass, entgegen landläufiger Irrtümer, nicht jeder Jäger in Österreich berechtigt ist, freilaufende Hunde und Katzen zu erschießen. Dies dürfen nur sogenannte Jagdausübungsberechtigte, d. h. „Pächter oder Eigentümer einer Jagd und Jäger, die zu Jagdschutzorganen bestellt sind“. Und auch für diesen Personenkreis ist insbesondere bei Hunden genau geregelt, wann diese geschossen werden dürfen und wann nicht. Ein Hund muss nämlich, so das Jagdgesetz, auf frischer Tat, das heißt beim Hetzen oder Reißen von Wild, und außerhalb des Sichtfeldes des Besitzers ertappt werden. Theoretisch dürfen sich Hunde beim Spaziergang mit ihren Besitzern im Waldgebiet also sogar ohne Leine bewegen, wenn sie nicht unmittelbar hinter Wild her sind. Um Missverständnissen und Verwechslungen mit Wild zu vermeiden ist hiervon aber abzuraten.
Für Katzen sind die Bestimmungen leider weniger streng. So traurig es i
st, dürfen freilaufende Katzen, die sich, je nach österreichischem Bundesland, zwischen 200 und 1000 Metern vom letzten bewohnten Haus entfernt befinden, in einem Waldstück vom Jäger erschossen werden – auch wenn sie nicht wildern.
Wenn Sie in der Nähe eines Waldgebiets leben, sollten Sie also darauf achten, dass sich Ihr Tier nie weit von seinem Zuhause entfernt. Insbesondere der Bewegungsradius von Katern kann durch Kastration deutlich verringert werden. (Dass Katzen und Kater ohnehin sterilisiert bzw. kastriert werden sollten, wenn sie keine Zuchttiere sind, sollte eigentlich jedem Tierliebhaber klar sein.)
Bei Hunden ist, wie bereits erwähnt, höchste Vorsicht geboten, wenn Sie einen Spaziergang im Wald machen. Im Zweifelsfall lieber anleinen und eng an der Leine führen!
Sollten Sie Ihr Tier vermissen, könnte es in eine Lebendfalle getappt sein. Wenn diese nicht regelmäßig vom zuständigen Jäger kontrolliert wird, kann das verheerende Folgen haben. Kann dies nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit, den Jäger anzuzeigen.

Dass durch solche Maßnahmen nicht alle Fälle von Abschüssen von Haustieren verhindert werden können zeigt uns die Berichterstattung in den Medien leider immer wieder. Sich seiner Rechte als Tierbesitzer im Klaren zu sein und auch zu wissen, dass nicht jedes Tier, das frei herumläuft, zum Abschuss freigegeben ist, könnte aber zumindest zu gerechten Strafen im Fall eines nicht gerechtfertigten Abschusses führen. Und vielleicht überlegt so mancher Jäger ja in Zukunft zweimal, bevor er abdrückt.

Unsere Quelle: http://www.wuff.at/artikel.php?artikel_id=504

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